Für Eltern und die, die sich nur mal über mich informieren wollen

Ich wollte ursprünglich niemals Sozialarbeiter werden, sondern Rechtsanwalt. Nach Abschluss des Jurastudiums gab es aber einfach zu viele Rechtsanwälte/Einwohner. Als 1998 der Verfah­renspfleger als „Anwalt des Kindes“ ins Gesetz aufgenommen wurde sprachen mich 2 Richter an, die wussten, dass ich jahre­lang als „Freizeitpädagoge“ in Schwerte Jugendgruppen geleitet hatte und stießen mich mit der Nase auf die interessante Arbeit als Verfahrenspfleger. Anfangs ließ ich mich nur „zur Probe“ darauf ein.


Bereits nach wenigen Fällen fand ich aber Spaß daran nicht nur nach Aktenlage zu handeln, son­dern auch Hintergründe zu er­forschen. Damit aber hatte man mich am Köder. Jedenfalls blieb ich dabei und hatte schon bald einen Vollzeitberuf. Später nann­te der Gesetzgeber uns Verfah­rensbeistand, statt Verfahrens­pfle­ger, die inhaltliche Arbeit blieb aber die gleiche. Ich fand darin meine Berufung. Inzwischen erfolgten in Kindschaftssachen juristische und psychologische Zusatzqualifikationen für Verfahrensbeistände.

Familienrecht Familiengericht Verfahrensbeistand Randolf Lawrence in Dortmund