Ich wollte ursprünglich niemals Sozialarbeiter werden, sondern Rechtsanwalt. Nach Abschluss des Jurastudiums gab es aber einfach zu viele Rechtsanwälte/Einwohner. Als 1998 der Verfahrenspfleger als „Anwalt des Kindes“ ins Gesetz aufgenommen wurde sprachen mich 2 Richter an, die wussten, dass ich jahrelang als „Freizeitpädagoge“ in Schwerte Jugendgruppen geleitet hatte und stießen mich mit der Nase auf die interessante Arbeit als Verfahrenspfleger. Anfangs ließ ich mich nur „zur Probe“ darauf ein.
Bereits nach wenigen Fällen fand ich aber Spaß daran nicht nur nach Aktenlage zu handeln, sondern auch Hintergründe zu erforschen. Damit aber hatte man mich am Köder. Jedenfalls blieb ich dabei und hatte schon bald einen Vollzeitberuf. Später nannte der Gesetzgeber uns Verfahrensbeistand, statt Verfahrenspfleger, die inhaltliche Arbeit blieb aber die gleiche. Ich fand darin meine Berufung. Inzwischen erfolgten in Kindschaftssachen juristische und psychologische Zusatzqualifikationen für Verfahrensbeistände.